Orte Zusatzbezeichnungen
Der Erwerb von Zusatzbezeichnungen ist auf Ebene der Bundesländer geregelt. Auch wenn es eine bundesweite Musterweiterbildungsordnung gibt, so haben die Bundesländer die Hoheit, diese zu adaptieren. Das heißt aber auch, dass es kein bundesweites Register für die Weiterbildungsermächtigungen bzw. den Erwerb von Zusatzbezeichnungen gibt. Daher finden sich im folgenden (vorerst) Links zu den einzelnen Landesärztekammern, die ein Verzeichnis führen bei welcher Einrichtung man wie lange seine Zusatzbezeichnung erwerben kann.
(Es ist geplant, diese Liste durch eine deutschlandweite Karte zu ersetzen, die alle Weiterbildungsermächtigten für Dermatologie für Deutschland enthält.)
Landesärztekammern Deutschland - Weiterbildungsberechtigte
Baden-Württemberg
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Landesärztekammer Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Landesärztekammer Westfalen-Lippe
Rheinland-Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Landesärztekammer Schleswig-Holstein