Orte Zusatzbezeichnungen

Der Erwerb von Zusatzbezeichnungen ist auf Ebene der Bundesländer geregelt. Auch wenn es eine bundesweite Musterweiterbildungsordnung gibt, so haben die Bundesländer die Hoheit, diese zu adaptieren. Das heißt aber auch, dass es kein bundesweites Register für die Weiterbildungsermächtigungen bzw. den Erwerb von Zusatzbezeichnungen gibt. Daher finden sich im folgenden (vorerst) Links zu den einzelnen Landesärztekammern, die ein Verzeichnis führen bei welcher Einrichtung man wie lange seine Zusatzbezeichnung erwerben kann. 

(Es ist geplant, diese Liste durch eine deutschlandweite Karte zu ersetzen, die alle Weiterbildungsermächtigten für Dermatologie für Deutschland enthält.)


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