Allergologie Diagnostische Abklärung, Therapie und Überwachung

Die Allergologie befasst sich mit der diagnostischen Abklärung, Therapie und Überwachung von allergologischen Erkrankungen. Zu diesen Erkrankungen zählen Typ I Sensibilisierungen im Sinne von Inhalationsallergien wie Heuschnupfen, Insektengiftallergien wie Bienen- und Wespengiftallergien und Typ IV Sensibilisierungen i.S. von Kontaktallergien zum Beispiel durch Nickel, aber auch Arzneimittel-, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und vieles mehr.

In der Allergologie spielt die ausführliche und genaue Patientenanamnese, vor allem im Bereich der Nahrungsmittel- und Medikamentenunverträglichkeiten eine ausschlaggebende Rolle. Zu den weiteren diagnostischen Methoden in der Allergologie gehören u. a. Laboruntersuchungen, Hauttestungen wie Prick- und Epikutantestungen, Provokations- und Ausweichtestungen. Viele dieser Maßnahmen können im ambulanten Setting durchgeführt werden. 


Verfahren, wie Provokationstestungen und Hyposensibilisierungen müssen jedoch unter stationären Bedingungen mit Überwachung erfolgen bzw. eingeleitet werden. Auch wenn im Rahmen von Provokationen stets individuell nach risikoarmen Alternativpräparaten gesucht wird und bei den Hyposensibilisierungen langsame Dosissteigerungen erfolgen, kann es zu anaphylaktischen Reaktionen kommen. Hierbei ist kompetentes und schnelles Handeln des behandelnden Arztes unabdingbar.

Als Therapiemaßnahmen (z. B. bei allergischer Rhinitis oder einer Insektengiftallergie) werden spezifische Immuntherapien (Hyposensibilisierungen) angeboten. Während bei der allergischen Rhinitis mittlerweile neben den subkutanen Injektionen auch orale Therapieverfahren zu Verfügung stehen, ist bei den Hyposensibilisierungen gegen Hymenopterengift noch immer eine stationäre Aufdosierungsphase mit anschließender mehrjähriger monatlicher s.c. Injektion zu empfehlen.

Zusatzweiterbildung Allergologie

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie, davon können bis zu 12 Monate während der Weiterbildung in  Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Pneumologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie abgeleistet werden.

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